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Lea Brückner durfte nicht starten

Die Pandemie schränkt den Wettkampfbetrieb nach wie vor massiv ein. Nachdem die Deutschen Meisterschaften 10.000m auf Grund der Inzidenz-Entwicklung von Mittweida in Sachsen nach Mainz in Rheinland-Pfalz „umziehen“ mussten, haben nun auch in Mainz die gesetzlichen Regelungen zur Pandemie-Bekämpfung ihr Tribut gefordert.

Als am 18. April die Meldefrist ablief sah es für Lea Brückner noch gut aus. Sie konnte sich mit ihrer Zeit beim 10km-Straßenlauf im März in Dresden von den 32 Startplätzen auf Rang 17 in der Teilnehmerinnen-Liste bei den Frauen/WU23 platzieren. Die Freude über die Teilnahmezusage war natürlich groß. Dann trat am 22. April die neue Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes in Kraft, wonach ab einer Inzidenz von 100 dieses Gesetz Mindestvorgaben zur Pandemie-Bekämpfung festlegt und ggf. Landesregelungen aushebelt.

Unglücklicherweise ist im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, das ab einer Inzidenz von 100 nur noch Profi – und Kaderathleten bei Wettkämpfen zugelassen sind. Da in Mainz die Inzidenzwerte in den letzten Wochen durchgängig über 100 lagen, wurde dort am 24. April die Bundesnotbremse aktiviert. Daher musste der DLV alle Nicht-Kaderathleten von der DM ausschließen. Lea hat keinen Kaderstatus, deswegen war sie von dieser Reglung auch betroffen und durfte nicht nach Mainz fahren.