Liebe Laufsportfreundinnen und Laufsportfreunde,
nach den Öffnungsbeschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vergangene Woche und der neuen Coronaschutz-Verordnung für NRW, hat das Sportamt der Stadt Münster uns über die neuen Regelungen informiert. Die schriftliche Mitteilung der Stadt Münster findet Ihr im verlinkten PDF-Dokument.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. Es gelten aber einige Ausnahmen.
Zulässig ist Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel für
– Einzelpersonen
– Personen eines Hausstandes
– maximal fünf Personen aus insgesamt zwei verschiedenen Hausständen.
Die Anleitung einer Einzelperson durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich.
Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich zwei Aufsichts- oder Ausbildungspersonen können die Sportanlagen ebenfalls nutzen. Wie dies im Kinder- und Jugendtrainingbereich der Laufsportfreunde umgesetzt werden kann, wird derzeit geklärt.
Wenn Ihr unter den oben genannten Bedingungen die Sportanlage nutzt, dann achtet bitte auf die Hygienevorschriften wie das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung vor und nach der sportlichen Aktivität und insbesondere auf den hier nun geltenden Mindestabstand von 5 Metern zu anderen Personen / Gruppen.
Bleibt gesund!