Liebe Laufsportfreundinnen und Laufsportfreunde,
aktuell hat das Land NRW wieder eine aktualisierte Coronaschutz-Verordnung herausgegeben und auch die Stadt Münster hat uns über Änderungen, die den Sportbereich betreffen, informiert:
- beim Training im Freien gilt weiterhin die 2G-Regelung
- beim Training in Innenräumen gilt ab sofort die 2G+-Regel, das heißt zusätzlich zum Impf- bzw. Genesenennachweis wird ein aktueller negativer Test benötigt (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt)
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen. Sie benötigen nur einen negativen Test. Bei Schulbetrieb gelten diese Kinder und Jugendlichen als getestet, in Ferienzeiten wird ein aktueller Test benötigt.
- In Innenräumen gilt außerdem eine Maskenpflicht. Nur zur Sportausübung kann die Maske abgesetzt werden. Denkt also auch an die Maske, solltet Ihr z. B. eine Umkleidekabine nutzen.
Weiterhin gilt die Bitte, die entsprechenden Nachweise und einen Ausweis beim Training mitzuführen, denn es kann zu Kontrollen durch das Ordnungsamt kommen.