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Aktuelle Bedingungen für die Nutzung des Sportparks Sentruper Höhe ab dem 19. April

Tartan-Laufbahn

Liebe Laufsportfreundinnen und Laufsportfreunde,

da die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100 überschreitet, tritt ab dem 19.04.2021 die sogenannte „Corona-Notbremse“ in Kraft. Das Sportamt der Stadt Münster hat uns über die neuen Regelungen informiert. Die schriftliche Mitteilung der Stadt Münster findet Ihr im verlinkten PDF-Dokument.

Zulässig ist Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel für
– Einzelpersonen
– Personen eines Hausstandes mit maximal einer weiteren Person
– Gruppen von höchstens 10 (bisher 20) Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich zwei Aufsichts- oder Ausbildungspersonen

Wenn Ihr unter den oben genannten Bedingungen die Sportanlage nutzt, dann achtet bitte auf die Hygienevorschriften wie das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung vor und nach der sportlichen Aktivität und insbesondere auf den hier nun geltenden Mindestabstand von 5 Metern zu anderen Personen / Gruppen. Die Umkleiden und Duschen sind weiterhin nicht zu nutzen.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Euch natürlich auf dem Laufenden.

Bleibt gesund!