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Aktuelle Bedingungen für die Nutzung des Sportparks Sentruper Höhe ab dem 15. Mai 2021

Bahntraining Jugend

Bahntraining Jugend

Liebe Laufsportfreundinnen und Laufsportfreunde,

das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die in verschiedenen Stufen in Abhängigkeit vom Inzidenzwert Lockerungen vorsieht.

Ab dem 15.05.2021 gilt für Münster die Stufe mit einem Inzidenzwert von 50 bis 100. Für die Regeln innerhalb des Sportparks Sentruper Höhe bedeutet das, dass eine Nutzung für Gruppen von bis zu 20 Personen möglich ist. Die Nutzung ist nicht an einen negativen Coronatest gebunden, jedoch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es im Sinne aller dort trainierenden Sportler ist, sich regelmäßig testen zu lassen.

Wenn Ihr die Sportanlage nutzt, dann achtet bitte auf die Hygienevorschriften wie das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung vor und nach der sportlichen Aktivität und insbesondere auf den weiterhin geltenden Mindestabstand von 5 Metern zu anderen Personen / Gruppen. Die Umkleiden und Duschen sind weiterhin nicht zu nutzen.

Über die Wiederaufnahme des Trainings werden Euch die Trainer informieren.

Liegt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 sind weitere Lockerungen vorgesehen. Dies kann in Münster frühestens am 21. Mai der Fall sein. Wir erwarten von der Stadt zu diesen möglichen Lockerungen noch weitere Erläuterungen und werden Euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Viel Spaß beim Training und bleibt gesund!