Liebe Laufsportfreundinnen und Laufsportfreunde,
ab dem 24.11.2021 tritt eine neue Coronaschutz-Verordnung für NRW in Kraft. Danach gilt dann für den Trainingsbetrieb die 2G-Regelung. Teilnehmen dürfen also nur Personen, die von einer Coronainfektion innerhalb der letzten 6 Monate genesen sind oder bei denen ein vollständiger Impfschutz besteht (letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen).
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren.
Bitte beachtet, dass es zu Kontrollen durch das Ordnungsamt auf den Sportanlagen kommen kann und führt daher einen Nachweis über den 2G-Status und einen Lichtbildausweis mit.
Bleibt gesund!