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Hallen-Training in der Herbst-Winter-Saison mit Corona-2G-Regel

Hallentraining unter 2G-Bedingungen

[SW, 22.09.2021]

Liebe Laufsportfreundinnen und Laufsportfreunde,

der Vorstand hat beschlossen, für alle Veranstaltungen des Vereins in Innenräumen in der kommenden Herbst-/Wintersaison die 2G-Regel zum Schutz vor dem Coronavirus anzuwenden.

Das bedeutet, dass z. B. an einem Training in der Halle nur Personen teilnehmen können, die vollständig geimpft oder von einer Ansteckung mit dem Corona-Virus genesen sind. Ein entsprechender Nachweis ist den Trainerinnen und Trainern vorzulegen.

Lediglich ein negativer Coronatest reicht hingegen nicht. Dies erhöht einerseits die Sicherheit aller Teilnehmer und erleichtert den Trainerinnen und Trainern andererseits die Überprüfung.

Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Personen, denen eine Nichtimpfbarkeit aus medizinischen Gründen attestiert wurde. Außerdem sind alle Kinder unter 12 Jahren von der oben genannten Regelung ausgenommen.

Bei Fragen hierzu wendet Euch gerne per Mail an assistenz(at)lsf-muenster.de.