[SW] Liebe Laufsportfreundinnen und Laufsportfreunde,
aktuell hat das Land NRW wieder eine aktualisierte Coronaschutz-Verordnung herausgegeben, die ab dem 13.01. gilt. Die wesentliche Änderung für unseren Trainingsbetrieb:
Beim Training in Innenräumen gilt weiter die Regelung 2G+. Folgende Personen sind allerdings von der Testpflicht ausgenommen:
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (sog. Boosterimpfung)
- Personen, die nach der Grundimmunisierung innerhalb der letzten drei Monate an Corona erkrankt und nun wieder genesen sind
Beim Training draußen gilt weiter die Regelung 2G.
Weiterhin gilt die Bitte, die entsprechenden Nachweise und einen Ausweis beim Training mitzuführen, denn es kann zu Kontrollen durch das Ordnungsamt kommen.