Liebe Laufsportfreundinnen und Laufsportfreunde,
am 25.10.2023 ab 19:00 Uhr findet im Gesundheitshaus Münster, Gasselstiege 13, Raum 403 unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Der Einlass erfolgt ab 18:45 Uhr, für Getränke wird gesorgt.
Der Vorstand würde sich über eine rege Teilnahme der Mitglieder freuen. Bei einer Teilnahme gebt uns doch zur besseren Planbarkeit bitte über die Mailadresse assistenz(at)lsf-muenster.de kurz Bescheid.
Die Einladungen zur Versammlung wurden bereits per Mail und Post (an die Mitglieder ohne Mailadresse) versandt. Hat Euch beides nicht erreicht, dann schreibt uns über die o. g. Mailadresse auch gerne Eure Kontaktdaten, damit wir diese aktualisieren können.
Bitte beachtet für dieses Jahr folgende wichtige Dinge: Im Vorstand sind die Positionen des 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, des Kassenwartes, des Breitensportwartes und eines Projektleiters für unsere Laufveranstaltungen zu besetzen. Bitte tauscht Euch frühzeitig aus, wer für die Übernahme dieser Positionen geeignet ist und angesprochen werden kann. Nur wenn diese Ämter besetzt sind, kann das Vereinsleben weiter funktionieren.
Weiterhin wird auf der Versammlung eine Neufassung der Satzung vorgestellt und zur Abstimmung angeboten. Die alte Satzung war nicht mehr rechtskonform, weil sich die Anforderungen an dieses Dokument durch Erweiterungen im Datenschutz und für den Status der Gemeinnützigkeit geändert haben. Mit der neuen Satzung erlangt der Verein und der verantwortliche Vorstand wieder eine Rechtssicherheit. Durch diese Neufassung ergeben sich keine Änderungen in den alltäglichen Vereinsabläufen. Der Zweck des Vereins ist weiterhin der Sport für ambitionierte Athleten und Breitensportler und soll es auch bleiben. Niemand muss befürchten, dass etwas aus der Tradition des Vereins verloren geht, oder zusätzliche Zwänge entstehen. Es geht um eine zeitgemäße, rechtsverbindliche Basis für Vereinsarbeit, die in Zusammenarbeit mit dem Landesportbund NRW erstellt worden ist. Die Mitglieder wählen weiterhin demokratisch einen Vorstand. Dieser ernennt bei Bedarf zusätzliche Vertreter für einzelne Bereiche. Die Jugend wird hinreichend vertreten. Für das Angebot im Verein gibt es keine Änderungen durch die Neufassung.