Der Geschäftsführende Vorstand des Vereins entscheidet jährlich über die finanziellen Rahmenbedingungen der Förderrichtlinien des Vereins. So es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen, bleiben die Förderrichtlinien unverändert.
Wichtiger Hinweis: Die Startgelderstattungsanträge werden von unserem Schatzmeister gesammelt. Dir Rückerstattung erfolgt nur noch einmal im Jahr, nämlich im Januar des Folgejahres.
Den genauen Wortlaut der Förderrichtlinien findet man /hier/.
